Ehe- und Familienrecht
Die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist regelmäßig von einem besonderen und intensiven Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Rechtsanwalt geprägt. Sie haben einen Anspruch darauf, über alle anstehenden Fragen umfassend und frühzeitig aufgeklärt zu werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Überprüfung bestehender Eheverträge bei.
Bei Trennungen beginnt die Beratung sinnvollerweise bereits vor Einleitung der Trennungsphase und erstreckt sich meist über das Scheidungsverfahren hinaus.
Üblicherweise sind Fragen in folgenden Bereichen zu klären:
- Eheverträge
- Unterhalt für den getrennt lebenen und geschiedenen Ehepartner, nichtehelichen Lebenspartner und die Kinder
- Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmung der Kinder und Umgang)
- Ehewohnung und Hausrat (auch mietrechtliche Fragen)
- Vermögensauseinandersetzung
- Scheidungsverfahren
- Versorgungsausgleich
- Erbrecht
- ggf. Gewaltschutz